Die Tätigkeit des Vorstandes regeln u.a. das Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft und eine Geschäftsordnung.
Der Vorstand der St. Vincentius-Kliniken besteht aus:
Die Gesellschaft wird vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen.
Prokura ist erteilt an: