Dem Keratokonus liegt eine angeborene Schwäche der Hornhautstruktur zugrunde. Daher entwickelt sich meist im Verlauf der ersten Lebensjahrzehnte eine zunehmende „Ausbuchtung“ (Keratektasie) der Hornhaut. Der Patient bemerkt das an einer Sehverschlechterung, die immerzu mit neuen Brillengläsern mit hohen Zylinderkorrekturen versorgt werden muss. Eine zufrieden stellende Brillenversorgung ist nur in der Frühphase der Erkrankung möglich. Alsbald werden spezielle Kontaktlinsen zur adäquaten Versorgung notwendig. Den Verlauf der Erkrankung können Brillen oder Kontaktlinsen jedoch nicht beeinflussen. Bisher war bei Fortschreiten der Erkrankung nur eine Hornhautverpflanzung (Keratoplastik) von Verstorbenen zur Sehrehabilitation möglich.
Seit einigen Jahren besteht eine viel versprechende Behandlungsmöglichkeit, um einen Keratokonus in der frühen Erkrankungsphase „einzufrieren“; also am Fortschreiten zu hindern und somit eine Sehstabilisierung und Verhinderung/ Verzögerung der Notwendigkeit einer Hornhautverpflanzung zu erzielen.
In den vergangenen Jahren wurde eine Methode zur Verfestigung der Hornhaut entwickelt, bei der durch Vernetzung der Kollagenfasern ein weiteres Vorwölben der Hornhaut aufgehalten wird.
Dabei muss zuerst die oberste Hornhautschicht (das Epithel) unter örtlicher Betäubung entfernt werden. Danach wird Vitamin B2 (Riboflavin) auf das Auge getropft, um in die Hornhaut einzudringen. Anschließend wird eine 30-minütige UV-Bestrahlung des Auges durchgeführt. Dies bewirkt eine Vernetzung der Faserstrukturen in der Hornhaut. Danach wird das Auge mit einem Salbenverband oder einer Verbandslinse versorgt. In den nächsten 2 – 3 Tagen können Schmerzen auftreten, bis die Wunde verheilt ist. Schmerzmittel stehen bei Bedarf bereit. Zusätzlich müssen antibiotische Augentropfen und ggf. Salben angewandt werden. Erst einige Tage bis Wochen nach der Operation ist die ursprüngliche Sehschärfe wieder hergestellt.
Nach den bisherigen Erfahrungen aus experimentellen Untersuchungen und ersten Anwendungen an Patienten sind keine dauerhaften Schädigungen bekannt. Wie bei jeder Operation besteht jedoch das Risiko einer verzögerten Wundheilung oder einer Infektion. Deshalb ist eine Kontrolle der Hornhaut erforderlich, bis das Auge verheilt ist.
Zusammenfassend sind die Ergebnisse dieser Behandlungsmethode sehr viel versprechend bei hoher Patientenzufriedenheit. Da dieses neue Verfahren noch nicht vollends etabliert ist werden die Kosten für die Behandlung - auch nach individuellem Antrag- nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.